Die Prüfung IGP gliedert sich in drei Untersparten:

1) Abteilung A - Fährtenarbeit:

Bei der Fährtenarbeit erlernt der Hund das erschnüffeln von Bodenverletzungen (Trittverletzungen), sowie Hautschüppchen, die sein Hundeführer im Boden hinterlässt wenn  er ein Fährte "legt"(durch z.B. gehen auf einer Wiese). Im Zuge dieses Fährtenlegens, werden vom Hundeführer kleine Gegenstände auf die Fährte ausgelegt, die der Hund dann anzeigen muss (z.B. dadurch, dass er sich vor den Gegenstand hinlegt).

Die Fährtenarbeit ist eine hervorragende, fordernde Kopfarbeit für den Hund!


2) Abteilung B - Unterordnung:

Bei der  IGP - Unterordnung müssen folgende Übungen gezeigt werden: Fuß gehen, Sitz aus der Bewegung, Platz aus der Bewegung, Stehen ausder Bewegung, Bringen auf ebener Erde, Bringen über eine 1,80 m Steilwand, Bringen über eine 1m Hürde, sowie voraus senden mit Ablegen und Ablegen unter Ablenkung


3) Abteilung C - Schutzdienst:

Das Wort Schutzdienst ist leider sehr unglücklich für diese Sparte gewählt, denn diese Sparte hat nichts mit "schützen" zu tun. Leider wird oft angenommen, dass der Hund durch Schutzdienst "scharf" gemacht wird, was jedoch nicht stimmt!

Unter der Sparte "Schutzdienst" versteht man das kontrollierte Spielen mit dem Hund.

Aufbau eines jungen Hundes:

Der Schutzhelfer oder auch Figurant setzt mit Hilfe eines Ledertuches einen Beutereiz (Spielreiz) und spielt mit dem Hund, lässt ihn anschließend seine "Beute" (Spielzeug) herumtragen.

Der Hund lernt hier das richtige Spielen, sowie wieder das freigeben seines Spielzeuges.

Später wird das Ledertuch durch einen Jutearm ersetzt, mit dem der Schutzhelfer einen Beutereiz (Spielreiz) setzt.

Das natürliche Triebverhalten des Hundes wird gefördert, es wird jedoch keine Aggression aufgebaut.

AHSK Traiskirchen 0